Vor der Beauftragung oder Bestellung wird der Antrag auf Bezuschussung der thermischen Solaranlage bei der Stelle gestellt, die die höchst Förderung bietet. Ist z. B. die Förderwahrscheinlichkeit des EVU nicht gesichert, z. B. wegen begrenzter Mittel, so ist es sinnvoll, auch die niedrigere z. B. staatliche Förderung parallel dazu zu beantragen.
Generell darf im Genehmigungsfall beider beantragter Förderanträge nur einer in Anspruch genommen werden.
Eine solare Schwimmbadbeheizung ist grundsätzlich nicht förderfähig!
- Klärung der Finanzierung (Gibt es andere Fördermittel?).
Ggf. Finanzierungsgespräch mit der Hausbank
- Antragstellung beim BAFA oder Stadtwerken
- BAFA schickt eine Bestätigung des Antragseingangs
- Auftragserteilung und Bau darf nicht ohne Eingangsbestätigung erfolgen, ist allerdings vor Erhalt der Bewilligung erlaubt (dann auf eigenes Risiko, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung)
- Anforderung des Zuschusses beim BAFA (wenn der Antrag bewilligt wurde).
Der Bau muss innerhalb von 9 Monaten, die Anforderung des Zuschusses innerhalb von 11 Monaten nach Zusendung der Bewilligung erfolgen; ansonsten verfällt der Zuschuss.
Hier noch der Link zum BAFA:
www.bafa.de/1/de/index.htm