Bauvorschriften sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Städtische bzw. gemeindliche zusätzliche Vorschriften, z.B. aus Bauleitplanungen für Sonderfälle oder speziellen Vorschriften für den Bau von Solaranlagen
Bauantrag oder Bauanzeige sind nur für bestimmte Sonderfälle erforderlich, wie bei Gebäuden unter Denkmalschutz, besonders exponierte Gebäude, Anlagen ab einer bestimmten Größe und/oder aufgeständerter Aufstellungsform der Kollektoren. Genaue Angaben erhalten Sie von der Baugenehmigungsbehörde / Lokalbaukommision